Konfifreizeit 2023 in der Epi

Konfifreizeit 2023 in der Epi

Von wann bis wann?

 Freitag 22.9. (17:30 Uhr – Treffen Epi) – Sonntag 24.9. (13 Uhr)

Preis: 15€

Bitte bring folgende Dinge für die Freizeit mit:
Bettwäsche oder Schlafsack, Konfisachen (Journal, Bibel, Schreibzeug), Krankenkassenkarte/Personalausweis, Hausschuhe, wetterfeste Klamotten und alles, was du für ein Wochenende brauchst (Klamotten, Handtuch, Hygienezeug,…).


    Anmeldung

    Teilnehmer/in: Vor-/Nachname

    E-Mail Eltern

    Unser Kind ist bei folgender Krankenkasse versichert:

    Besonderheiten (Allergien, regelmäßige Einnahme von Medikamenten (welche und wann einnehmen?), Krankheiten, etc.)

    Was ich noch sagen wollte...

    1. Der Veranstalter trägt die Gesamtverantwortung, die durch die eingesetzten Betreuer/Leiter wahrgenommen
    wird. Dies gilt uneingeschränkt auch für volljährige Teilnehmer.

    2. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die in grober Weise gegen Prinzipien einer Gruppenfahrt verstoßen, so das Ziel und Inhalt der Maßnahme gefährdet sind, auszuschließen und auf Kosten
    des Teilnehmers bzw. des gesetzlichen Vertreters nach Hause zu schicken.

    3. Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder Krankenhauseinweisung erforderlich sein, ist der Veranstalter bevollmächtigt, allen ärztlicherseits erforderlichen Sofortmaßnahmen auch ohne vorherige Befragung der Erziehungsberechtigten zuzustimmen. Die Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

    4. Jeder Teilnehmer muss krankenversichert sein. Bei Auslandsaufenthalten empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Zusatz-Auslandskrankenversicherung.

    5. Es gehört zu Freizeitmaßnahmen und Gruppenveranstaltungen, dass den Teilnehmern ihrem Alter entsprechend freie Zeit für eigene Unternehmungen ohne Betreuer/Leiter gewährt werden kann.
    Diese eigenverantwortlichen und unbeaufsichtigten Unternehmungen müssen von den Betreuern/Leitern genehmigt werden. Die angewiesenen Verhaltensweisen, die aufgrund der Lage des Aufenthaltsortes und des Alters der Teilnehmer notwendig sind, sind einzuhalten. Verbote durch
    die Betreuer/Leiter sind zu befolgen. Eine Haftung für diese unbeaufsichtigten Abwesenheitszeiten der Teilnehmer kann durch den Veranstalter nicht übernommen werden.

    6. Die Teilnehmer sind während der Veranstaltung über den Veranstalter unfall- und haftpflichtversichert, jedoch nur zu den Versicherungsbedingungen des Veranstalters.

    7. Wird die Teilnahme durch uns vor Abfahrtstermin abgesagt, erklären wir uns bereit, eventuell entstehende Kosten voll oder anteilig aus der Regresspflicht zu übernehmen.

    Hiermit bestätige ich, dass ich die Freizeit-Bedingungen (siehe oben) gelesen habe und diesen zustimme.